Aktuelles und Termine


Allgemeine Hinweise

 Kündigungsfrist:
Wenn Sie dieses Jahr ihren Garten aufgeben möchten, muss dem Zweigverein oder dem Stadtverband die Kündigung spätestens bis zum 3. Werktag im August vorliegen. Bitte verwenden Sie dazu unseren Vordruck „Kündigungsformular“.

Interessanter Baumschnittkurs kam gut an

Der Stadtverband Würzburg der Kleingärtner e. V. hatte seine Mitglieder sowie interessierte Bewerber für Kleingärten am Samstag, den 24. 02. 2024 in die Kleingartenanlage Öhlberg zum diesjährigen Baumschnittkurs eingeladen.
Der Kursleiter, Herr Hubert Siegler von der LWG in Veitshöchheim, informierte die anwesenden rund 30 Kleingärtner im ersten Teil anhand einiger Schaubilder über den Kronenaufbau sowohl von Obstbäumen als auch von Beerensträuchern sowie notwendige Schnittmaßnahmen zur Steigerung des jährlichen Ertrages.
Wichtig ist es, den Gehölzen durch den jährlichen Schnitt immer wieder Licht und Luftzufuhr zu ermöglichen, damit Krankheiten vermieden werden können.
Herr Siegler informierte weiterhin, dass es beim Baumschnitt wichtig ist, von oben nach unten zu schneiden und von außen nach innen, um gute Ergebnisse zu erzielen. Größere Äste sollen zur Vermeidung des Einreißens in gesundes Holz mit mehreren Schnitten entfernt werden.
Sowohl beim theoretischen als auch beim praktischen Teil informierte Herr Siegler über Krankheiten der Bäume und entsprechende Gegenmaßnahmen sowie den Einsatz von Nützlingen.
Im praktischen Teil erläuterte Herr Siegler insbesondere sowohl Pflegeschnitte an älteren Bäumen (Ableiten der älteren Äste auf jüngere Seitentriebe) als auch an jüngeren Bäumen Erziehungsschnitte, damit die Entwicklung gut gelingen kann.
Es gab die Empfehlung an die Kleingärtner, bei der Auswahl neu zu pflanzender Gehölze einheimischen, regionalen Pflanzen den Vorzug zu geben, da diese den Gegebenheiten besser angepasst sind.
Im kommenden Jahr soll der Baumschnittkurs des Stadtverbandes in einer Kleingartenanlage im Frauenland stattfinden. Wir werden darüber rechtzeitig informieren.

Viele  Informationen rund um den Haus- und Kleingarten und alle Angebote der LWG wie Gartentelefon, Führungen und Workshops finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Gartenakademie. Sie ist der Arbeitsbereich der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), der speziell für die Freizeitgärtner eingerichtet wurde: lwg.bayern.de/gartenakademie
Gartentelefon: 0931 9801 3333, Montag und Donnerstag, 10-12 und 13-16 Uhr

Die neue Gartensaison hat begonnen und die Freude, endlich wieder loslegen zu können, lockt viele in den Kleingarten. Damit alles ungetrübt verläuft und Ärgernisse weitgehend verhindert werden, richten Sie sich bitte unbedingt nach den Regeln des Unterpachtvertrages und der Gartenordnung. Vergewissern Sie sich bei jeder Planung, ob diese mit der Gartenordnung übereinstimmt, damit nicht alles wieder entfernt werden muss.

Hier einige wichtige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten:

Jede bauliche Maßnahme ist dem Stadtverband vorher schriftlich anzuzeigen, um unnötigen Ärger und Kosten für den eventuell notwendigen Rückbau zu vermeiden!

Auch vor der Errichtung geplanter baulicher Anlagen (Folienhäuser, Pavillons, Abtrennungen u. ä.) ist vorher Rücksprache mit dem Stadtverband zu nehmen, um Entfernung oder Rückbauten zu vermeiden. Zustimmungen vom Nachbarn sind nicht ausreichend; es gilt nur eine Genehmigung vom Verein!
Bei Weigerung bezüglich der Entfernung unzulässiger baulicher Anlagen und Pflanzungen erfolgt die Kündigung der Parzelle! Bitte hierzu unbedingt den Unterpachtvertrag und die Gartenordnung beachten!

Es ist eine Pflicht aller Unterpächter, die Fläche vor ihrer Parzelle jeweils bis zur Mitte des Weges von Bewuchs aller Art frei zu halten und in keinem Fall dort Ablagerungen von privaten Dingen vorzunehmen. Bitte entfernen Sie auf den Wegen vorhandene Moose und Flechten (Rutschgefahr bei Feuchtigkeit) beziehungsweise wild aufgegangene Pflanzen und schneiden Überhänge in Nachbargärten und allgemeine Bereiche zurück!

Anfallende Gartenabfälle dürfen weder in der Parzelle verbrannt, noch in den Flächen außerhalb der Kleingartenanlage entsorgt werden! Gartenabfälle sind entweder im eigenen Garten zu kompostieren oder selbst beim Kompostwerk abzuliefern! Die Ansammlung von Abfällen aller Art sollte nicht über einen längeren Zeitraum erfolgen, da dies Ungeziefer anzieht!

Bei verschiedenen Begehungen wurde festgestellt, dass sich in den Kleingärten immer mehr Ecken mit Sperrmüll bilden; nutzen Sie den Frühjahrsputz, um sich von alten, abgängigen und nicht mehr notwendigen Gegenständen zu trennen!

Nach einer Auskunft des städtischen Ordnungsamtes ist das Abbrennen offener Feuer im Kleingartenbereich aufgrund fehlender Sicherheitsabstände verboten und kann zur Verhängung von Bußgeldern führen! Ebenfalls unter das Verbot fallen die derzeit in Mode befindlichen sogenannten Feuerschalen, da auch diese kein feuerfestes, geschlossenes Behältnis darstellen. Bei der Benutzung kann sich Funkenflug bilden und einen Brand verursachen.

Auch beim Grillen ist mit äußerster Sorgfalt vorzugehen. Bei Verwendung von Holzkohle ist bis zum vollständigen Erlöschen der Glutreste ein geeignetes Löschmittel bereit zu halten! Glutreste keinesfalls auf den Komposthaufen geben (Gefahr eines Schwelbrandes bzw. der Selbstentzündung!). Räucheröfen sind nicht gestattet! Beim Grillen mit Holzkohle bzw. Gas im eigenen Kleingarten ist stets auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen (insbesondere was Rauchschwaden betrifft!).

Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es unbedingt notwendig, die Anlagentüren und -tore jederzeit abzuschließen. Bitte schließen Sie grundsätzlich hinter sich die Anlagentüren ab! 

Hauptzweck eines Kleingartens ist die kleingärtnerische Nutzung; (ca. ein Drittel ist für den Anbau von Obst und Gemüse vorgesehen) wobei die Erholungsnutzung parallel dazu nicht ausgeschlossen ist. In immer mehr Kleingärten sind allerdings Folienflächen und Steinwüsten entstanden, wodurch die ökologische Bewirtschaftung zunehmend verloren geht. Achten Sie bei Neupflanzungen auf einheimische Gewächse und beachten Sie die vorgeschriebenen Grenz- und Pflanzabstände! Regelmäßige Pflegemaßnahmen wie Gehölzschnitt und Rückschnitt wuchernder Pflanzen sind regelmäßig durchzuführen.

Kleingartenanlagen unterliegen sozialen Kriterien. Die Erhaltung der Anlagen ist nur möglich, wenn die Regeln, die mit der Stadt Würzburg vertraglich vereinbart sind auch von allen Unterpächtern eingehalten werden!

Wenn Sie merken, dass Ihnen der Pflegeaufwand zu viel wird, kündigen Sie den Kleingarten rechtzeitig. Eine verwahrloste Parzelle wird bei der Wertermittlung mit großen Abzügen versehen. Gekündigte Kleingärten werden entsprechend der vorhandenen Warteliste vergeben; abgebende Unterpächter haben keine Möglichkeit, ihre freiwerdende Parzelle Dritten zuzusagen!

Vielen Dank für ihr Verständnis und die Beachtung.
Hilmar Lipp,
1. Vorsitzender