Delegiertenversammlung des Stadtverbandes Würzburg der Kleingärtner e. V. am 21. März
Im Rahmen der Versammlung 2026 haben die anwesenden Delegierten weitreichende Beschlüsse für die Zukunft unseres ehrenamtlich geführten Vereins getroffen.
Die von der Vorstandschaft vorgelegten Beschlüsse zu den Erhöhungen des zukünftig zu zahlenden Pachtzinses, die notwendige Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum Stadtverband, die Erhöhung der Aufnahmegebühr und der erstmaligen Einführung eines Verwaltungsbeitrages für Bewerber sowie die aktualisierte Fassung des Haushaltsplanes für 2026 und der erste Entwurf für 2027 wurden von den anwesenden Delegierten mit großer Mehrheit und auch von drei weiteren Delegierten in Schriftform angenommen.
Der 1. Vorsitzende, Hilmar Lipp, informierte die Delegierten auch über den aktuellen Stand beim Bau unserer neuen Geschäftsstelle in der Kleingartenanlage Wasserturm und die Übernahmegespräche der noch unter städtischer Verwaltung stehenden Kleingartenanlagen.
Entsprechend eines Beschlusses des Stadtrates aus dem Jahr 2024 soll der Stadtverband bis zum Jahr 2031 auch die noch unter der Verwaltung des Gartenamtes stehenden Kleingartenanlagen übernehmen.
Der Jahresabschluss 2025, dessen Korrektheit von der Revision bestätigt wurde, wurde von den Delegierten zustimmend zur Kenntnis genommen. Die gesamte Vorstandschaft wurde entlastet.
Nach rund 22jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in der Vorstandschaft verabschiedete die Vorstandschaft Frau Ingrid Fuchs und bedankte sich für die langjährige Unterstützung zuletzt als zweite Schriftführerin.
Bei der anschließenden Neuwahl der Vorstandschaft wurden Hilmar Lipp (1. Vorsitzender), Udo Heym (2. Vorsitzender), Walter Weinmann (1. Kassier), Sandra Hildebrandt (2. Kassiererin), Erich Poppe (1.Schriftführer) und Mario Hildebrandt (Kleingartenfachberater) mit großer Mehrheit in ihren Ämtern bestätigt. Neu im Vorstand ist Uwe Ressel (2. Schriftführer).
Auch die beiden Revisoren Viktor Glücker und Thomas Oppelt wurden in ihren Ämtern bestätigt; Martina Millemann ist neue Ersatzrevisorin.

vorne: Mario Hildebrandt, Sandra Hildebrandt, Udo Heym
Bitte beachten Sie zu den Jahresrechnungen 2026
Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir im Jahr 2026 die Jahresrechnungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellen werden, da wir ansonsten eine Nachberechnung erstellen müssten, was ebenfalls mit zusätzlichem ehrenamtlichen Zeitraufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen an den Stadtverband, bevor Sie nicht die Jahresrechnung 2026 von uns erhalten haben!
In unseren selbständigen Zweigvereinen (Wasserturm, Untere Bohlleite, Alandsgrund, Heriede, Heuchelhof, Taschenpfad, Hölzlesweg) haben wir die Kassiere entsprechend informiert. Bitte warten Sie auch bei den Zweigvereinen die Jahresrechnungen des Vereins ab.
Mit freundlichen Grüßen
Hilmar Lipp, 1. Vorsitzender
Rundschreiben 1/2025
Liebe Kleingärtner*innen,
ein für den Stadtverband Würzburg der Kleingärtner ereignisreiches Jahr geht auf das Ende zu; 2026 wird weitere Herausforderungen für uns bringen.
Anfang November haben wir eine außerordentliche Delegiertenversammlung einberufen, um die Vertreter der einzelnen angeschlossenen Kleingartenanlagen über die aktuelle Lage des Vereins zu informieren sowie notwendige Beschlüsse zu fassen.
Wir wollen jetzt in diesem Rundschreiben alle Mitglieder darüber informieren.
Der Würzburger Stadtrat hat im November 2024 beschlossen, bis zum Jahr 2031 alle bisher vom Gartenamt verwalteten Kleingartenanlagen an den Stadtverband zu übertragen.
Grundsätzlich sind wir dazu bereit, haben aber von Anfang an bestimmte Punkte immer wieder in den Verhandlungen klar benannt, wobei wir in einigen Punkten bis jetzt noch keine Einigung erzielen konnten.
Rund 1000 Kleingärten lassen sich nach unserer Auffassung nicht mehr nur im Ehrenamt verwalten, so dass wir beabsichtigen, ab dem Jahr 2026 neben dem schon bestehenden Minijobverhältnis weitere zu schaffen, um auch zukünftig alle Aufgaben effektiv bewältigen zu können.
Auch der Bau einer eigenen Geschäftsstelle mit Büro und Besprechungsraum wurde gemeinsam mit der Stadt Würzburg geplant und vorangetrieben. Inzwischen steht das Gebäude in einer frei gewordenen Parzelle der Anlage Wasserturm am Sanderheinrichsleitenweg. Anschlüsse an die Wasserversorgung, das Stromnetz und das Internet stehen noch aus, werden aber gerade in Verhandlungen mit der Stadt / dem Gartenamt geklärt. Da ohne die genannten Anschlüsse keine weiteren Ausbauten durchgeführt werden können, ruht der Bau derzeit.
Beschlüsse der a. o. Delegiertenversammlung
Die Stadt Würzburg hat den Pachtzins für die von uns verwalteten Kleingärten letztmals zum 1.1.2005 auf 0,24 €/m² angepasst. Aufgrund der Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes hat sich dieser Wert auf nunmehr 0,49 €/m² (vierfacher Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau) erhöht.
Dieser Betrag wird von der Stadt Würzburg von allen städtischen Kleingärtnern ab dem Jahr 2026 verlangt. Als ehrenamtlich geführter Verein bekommen wir von der Stadt Würzburg in der Zeit der geplanten Übernahme der städtischen Kleingärten einen jährlichen Pachtnachlass, den wir zur Kostendämpfung einsetzen werden. Die Delegierten haben einstimmig dieser Erhöhung zugestimmt.
Der Stadtverband Würzburg der Kleingärtner e. V. hat aufgrund der neuen Situation seine Haushaltsplanung neu aufgestellt. Um weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können, ist es unumgänglich, den jährlichen Mitgliedsbeitrag anzupassen. Die Delegierten haben einer Beitragsanhebung von jährlich 49,00 € auf nunmehr 70,00 € mehrheitlich zugestimmt (38 : 2 Stimmen).
Für Fördermitglieder (Mitglieder in städtischen Anlagen, Gönner des Vereins) ist der Mitgliedsbeitrag (wie bisher) um 5,00 € jährlich niedriger.
Ebenfalls wurde mit einstimmigem Beschluss die einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 € auf nunmehr 40,00 € erhöht.
Um die Bewertungen in ganz Würzburg abwickeln zu können, wird nach einstimmigem Beschluss die dafür anfallende Gebühr ab 2026 von 130,00 € auf nunmehr 170,00 € erhöht werden. Diese Kosten sind beim Pächterwechsel jeweils zu 50 % vom bisherigen und vom neuen Unterpächter zu begleichen.
Darüber hinaus hat die Vorstandschaft des Stadtverbandes beschlossen, die derzeit vorliegenden Vermerkanträge auf ihre Aktualität hin zu überprüfen, da gerade schon länger wartende Bewerber oftmals kein Interesse mehr an einer Anpachtung haben, wenn sie an der Reihe sind.
Um die Dateipflege für Interessenten sicherstellen zu können, sollen ab dem Jahr 2026 alle Interessenten, die auf die Warteliste kommen wollen, einen einmaligen Verwaltungsbeitrag in Höhe von 15,00 € zahlen. Bei der Aufnahme als Mitglied wird dieser Beitrag dann verrechnet werden.
Um die gesamten Daten unserer Mitglieder, Bewerber und Parzellen besser verwalten zu können, werden wir auf die Verwaltung mit einer Vereinssoftware umstellen, die uns hierbei behilflich sein wird.
Ausbildung zum geprüften Fachberater für das Kleingartenwesen
Der Stadtverband Würzburg der Kleingärtner e. V. plant einen Ausbildungskurs zum Fachberater zu organisieren.
Ziel der Ausbildung ist es, mit Hilfe der Kleingartenfachberater in den einzelnen Vereinen und Anlagen Ansprechpartner für die Mitglieder auszubilden, die Fragen zu den verschiedenen Gebieten des Gartenbaus und des Kleingartenwesens beantworten und Tipps für eine naturnahe Bewirtschaftung geben können. Natürlich gewinnt jeder Fachberater durch die erworbenen Kenntnisse auch persönlich viel für sein Hobby.
Grundsätzlich eignet sich jeder Kleingärtner, der Interesse am Garten und an der Natur besitzt und Gelerntes weitervermitteln möchte.
Informationen zur Ausbildung: Die zweijährige Ausbildung mit einem Zeitaufwand von 15 – 20 Stunden je Semester findet in zwei- bis dreiwöchigem Rhythmus statt, wobei theoretische Teile auch online durchgeführt werden können. Die Ausbildungsinhalte werden durch den Landesverband bayerischer Kleingärtner e. V. vorgegeben und durch externe Dozenten durchgeführt.
Bei Interesse melden Sie sich bitte gerne per E-Mail unter
kleingartenfachberaterwuerzburg@outlook.de
Wichtige Hinweise
Viele Informationen rund um den Haus- und Kleingarten und alle Angebote der LWG wie Gartentelefon, Führungen und Workshops finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Gartenakademie. Sie ist der Arbeitsbereich der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), der speziell für die Freizeitgärtner eingerichtet wurde: lwg.bayern.de/gartenakademie
Gartentelefon: 0931 9801 3333, Montag und Donnerstag, 10-12 und 13-16 Uhr
Die Freude, einen Garten zu gestalten, eigenes frisches Obst und Gemüse zu erzeugen und die Natur zu genießen, lockt viele in den Kleingarten. Damit alles ungetrübt verläuft und Ärgernisse weitgehend verhindert werden, richten Sie sich bitte unbedingt nach den Regeln des Unterpachtvertrages und der Gartenordnung. Vergewissern Sie sich bei jeder Planung, ob diese mit der Gartenordnung übereinstimmt, damit nicht alles wieder entfernt werden muss.
Hier einige wichtige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten:
Jede bauliche Maßnahme ist dem Stadtverband vorher schriftlich anzuzeigen, um unnötigen Ärger und Kosten für den eventuell notwendigen Rückbau zu vermeiden!
Auch vor der Errichtung geplanter baulicher Anlagen (Folienhäuser, Pavillons, Abtrennungen u. ä.) ist vorher Rücksprache mit dem Stadtverband zu nehmen, um Entfernung oder Rückbauten zu vermeiden. Zustimmungen vom Nachbarn sind nicht ausreichend; es gilt nur eine Genehmigung vom Verein!
Bei Weigerung bezüglich der Entfernung unzulässiger baulicher Anlagen und Pflanzungen erfolgt die Kündigung der Parzelle! Bitte hierzu unbedingt den Unterpachtvertrag und die Gartenordnung beachten!
Es ist eine Pflicht aller Unterpächter, die Fläche vor ihrer Parzelle jeweils bis zur Mitte des Weges von Bewuchs aller Art frei zu halten und in keinem Fall dort Ablagerungen von privaten Dingen vorzunehmen. Bitte entfernen Sie auf den Wegen vorhandene Moose und Flechten (Rutschgefahr bei Feuchtigkeit) beziehungsweise wild aufgegangene Pflanzen und schneiden Überhänge in Nachbargärten und allgemeine Bereiche zurück!
Anfallende Gartenabfälle dürfen weder in der Parzelle verbrannt, noch in den Flächen außerhalb der Kleingartenanlage entsorgt werden! Gartenabfälle sind entweder im eigenen Garten zu kompostieren oder selbst beim Kompostwerk abzuliefern! Die Ansammlung von Abfällen aller Art sollte nicht über einen längeren Zeitraum erfolgen, da dies Ungeziefer anzieht!
Bei verschiedenen Begehungen wurde festgestellt, dass sich in den Kleingärten immer mehr Ecken mit Sperrmüll bilden; nutzen Sie den Frühjahrsputz, um sich von alten, abgängigen und nicht mehr notwendigen Gegenständen zu trennen!
Nach einer Auskunft des städtischen Ordnungsamtes ist das Abbrennen offener Feuer im Kleingartenbereich aufgrund fehlender Sicherheitsabstände verboten und kann zur Verhängung von Bußgeldern führen! Ebenfalls unter das Verbot fallen die derzeit in Mode befindlichen sogenannten Feuerschalen, da auch diese kein feuerfestes, geschlossenes Behältnis darstellen. Bei der Benutzung kann sich Funkenflug bilden und einen Brand verursachen.
Auch beim Grillen ist mit äußerster Sorgfalt vorzugehen. Bei Verwendung von Holzkohle ist bis zum vollständigen Erlöschen der Glutreste ein geeignetes Löschmittel bereit zu halten! Glutreste keinesfalls auf den Komposthaufen geben (Gefahr eines Schwelbrandes bzw. der Selbstentzündung!). Räucheröfen sind nicht gestattet! Beim Grillen mit Holzkohle bzw. Gas im eigenen Kleingarten ist stets auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen (insbesondere was Rauchschwaden betrifft!).
Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es unbedingt notwendig, die Anlagentüren und -tore jederzeit abzuschließen. Bitte schließen Sie grundsätzlich hinter sich die Anlagentüren ab!
Hauptzweck eines Kleingartens ist die kleingärtnerische Nutzung; (ca. ein Drittel ist für den Anbau von Obst und Gemüse vorgesehen) wobei die Erholungsnutzung parallel dazu nicht ausgeschlossen ist. In immer mehr Kleingärten sind allerdings Folienflächen und Steinwüsten entstanden, wodurch die ökologische Bewirtschaftung zunehmend verloren geht. Achten Sie bei Neupflanzungen auf einheimische Gewächse und beachten Sie die vorgeschriebenen Grenz- und Pflanzabstände! Regelmäßige Pflegemaßnahmen wie Gehölzschnitt und Rückschnitt wuchernder Pflanzen sind regelmäßig durchzuführen.
Kleingartenanlagen unterliegen sozialen Kriterien. Die Erhaltung der Anlagen ist nur möglich, wenn die Regeln, die mit der Stadt Würzburg vertraglich vereinbart sind auch von allen Unterpächtern eingehalten werden!
Wenn Sie merken, dass Ihnen der Pflegeaufwand zu viel wird, kündigen Sie den Kleingarten rechtzeitig. Eine verwahrloste Parzelle wird bei der Wertermittlung mit großen Abzügen versehen. Gekündigte Kleingärten werden entsprechend der vorhandenen Warteliste vergeben; abgebende Unterpächter haben keine Möglichkeit, ihre freiwerdende Parzelle Dritten zuzusagen!
Vielen Dank für ihr Verständnis und die Beachtung.
Hilmar Lipp,
1. Vorsitzender

Baumschnittkurs 2025 in der Kleingartenanlage Wasserturm
Der Stadtverband Würzburg der Kleingärtner e. V. hatte seine Mitglieder sowie interessierte Bewerber für Kleingärten am Samstag, den 08. 03. 2025 in die Kleingartenanlage Wasserturm zum diesjährigen Baumschnittkurs eingeladen.
Der Kursleiter, Herr Hubert Siegler von der LWG in Veitshöchheim, informierte bei sonnigem und frühlingshaftem Wetter die anwesenden rund 50 Kleingärtner im ersten Teil anhand einiger Schaubilder über den Kronenaufbau sowohl von Obstbäumen als auch von Beerensträuchern sowie notwendige Schnittmaßnahmen zur Steigerung des jährlichen Ertrages.
Wichtig ist es, den Gehölzen durch den jährlichen Schnitt immer wieder Licht und Luftzufuhr zu ermöglichen, damit Krankheiten vermieden werden können.
Herr Siegler informierte weiterhin, dass es beim Baumschnitt wichtig ist, von oben nach unten zu schneiden und von außen nach innen, um gute Ergebnisse zu erzielen. Größere Äste sollen zur Vermeidung des Einreißens in gesundes Holz mit mehreren Schnitten entfernt werden.
Sowohl beim theoretischen als auch beim praktischen Teil informierte Herr Siegler über Krankheiten der Bäume und entsprechende Gegenmaßnahmen sowie den Einsatz von Nützlingen.
Im praktischen Teil erläuterte Herr Siegler insbesondere sowohl an älteren Baumen Pflegeschnitte (Ableiten der älteren Äste auf jüngere Seitentriebe) als auch an jüngeren Bäumen Erziehungsschnitte, damit die Entwicklung gut gelingen kann.
Es gab die Empfehlung an die Kleingärtner, bei der Auswahl neu zu pflanzender Gehölze einheimischen, regionalen Pflanzen den Vorzug zu geben, da diese den Gegebenheiten besser angepasst sind. Im kommenden Jahr soll der Baumschnittkurs des Stadtverbandes in einer anderen Kleingartenanlage des Stadtverbandes stattfinden. Wir werden darüber rechtzeitig informieren
