Versicherungen

Versicherungsschutz für den Garten

Wenn Sie Ihren Garten mit viel Mühe und Energie in ein kleines Paradies verwandelt haben, dann ist es sinnvoll, dieses auch zu schützen. Wenn ein Sturm oder Starkregen den Garten verwüstet, kann es sehr kostspielig werden. Dann ist es nützlich, wenn man sich rechtzeitig darüber informiert hat, welche Schäden im Garten von einer Versicherung getragen werden. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass bisher nichts geschehen ist, Schäden durch Unwetter werden immer häufiger und auch die Einbruchsgefahr steigt. Jedes Jahr werden leider auch in Würzburg Gärten durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Feuer beschädigt, Eigentum wird entwendet und Einrichtungen werden zerstört.

Für die Mitglieder des Stadtverbandes besteht die Möglichkeit, durch Sammelverträge mit der  Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die KVD Kleingarten Versicherungsdienst GmbH, günstig folgende Versicherungen abzuschließen. Die entsprechenden Merkblätter können Sie hier downloaden:

  • Gebäude-Feuer-/Sturm- und Hagelversicherung (GBV für Laube), Grundversicherung
  •  Inventar-Grundversicherung (FED- Feuer-Einbruchdiebstahl) 
  •  Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner (UV)
  • Datenschutzhinweise nach DSGVO
  • Versicherungsschutz – Erläuterungen

    1.GBV (Gebäude-Feuer-/Sturm- und Hagelversicherung)
    Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des Gebäudes entsprechen. Wenn die Grundversicherung für das versicherte Gebäude in Höhe von 10.000 € für die Deckung nicht ausreicht, ist eine Höherversicherung zu beantragen, damit keine Unterversicherung besteht. Bei unzureichender Versicherungssumme wird beim Teilschaden nur der Schadensbetrag im Verhältnis von abgeschlossener Versicherungssumme zu tatsächlichem Neuwert ersetzt. Nach Regulieren eines Totalschadens erlischt das Versicherungsverhältnis, so dass die wieder errichteten Gebäude neu versichert werden müssen.

     2. FED (Inhalt-Feuer-, Einbruchdiebstahl-/Vandalismus, Glasbruch-, Sturm- und Hagelversicherung)
    Falls der Neuwert der versicherten Sachen die Grundversicherungssumme übersteigt, ist eine Höherversicherung abzuschließen.
    Beispiel: Für eine Versicherungssumme von 3.000 € muss zusätzlich zur Grundversicherung (2.000 €) noch eine Höherversicherung von 1.000 € beantragt werden. Die Kosten dafür betragen 4,00 € (2 x 2,00 €) Insgesamt betragen die Kosten für eine Versicherung von 3.000 € also 22,00 €.

    3. UV (Familien-Unfallversicherung)
    Die Versicherung erstreckt sich auf das zur Versicherung angemeldete Vereinsmitglied, für welches der Beitrag errichtet wurde. Mitversichert sind Ehefrau/Ehemänner (auch Eheähnliche Gemeinschaften), minderjährige Kinder sofern sie mit dem Hauptversicherten in häuslicher Gemeinschaft leben. Versichert sind Unfälle, die den versicherten Mitgliedern und den mitversicherten Familienangehörigen aus der kleingärtnerischen Tätigkeit oder aus einer Betätigung für die Organisation erwachsen.

Stellen Sie je nach Wert Ihrer baulichen Anlagen ihr persönliches Versicherungspaket zusammen. Ob Sie einen Garten neu übernehmen oder ihn schon Jahre bewirtschaften, Schäden können nur erstattet werden, wenn eine entsprechende Versicherung vor dem Schadenfall abgeschlossen wurde. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme auf den jeweiligen Neuwert sollte erfolgen.

Wenn Sie eine Versicherung abschließen wollen , laden Sie sich bitte dieses Formular herunter und wenden sich an Herrn Wolfgang Bitto, Tel.: 28 55 33

 

Wenn Sie einen Schaden melden wollen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Bei Feuer, Einbruch, Diebstahl Polizei verständigen und Anzeige erstatten!
  2. Schaden fotografieren!
  3. Vorsitzenden der Gartenanlage informieren.
  4. Stadtverband wegen Schadenregulierung kontaktieren (siehe unten)!
  5. Belege für Reparatur geben lassen!
  6. Rechnungen aufheben, angefallene Stunden aufschreiben
  7. Beschädigte Gegenstände erst nach der Schadensabwicklung entsorgen.

Zur Schadensmeldung  wenden Sie sich bitte an Wolfgang Bitto, Tel.: 28 55 33

Bitte melden Sie Kontoänderungen und überprüfen Sie Ihre Bankauszüge, da nicht eingelöste Lastschriften zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.