Kündigungsformular

 

Wenn Sie Ihren Garten aufgeben wollen, benutzen Sie am besten unser unten angehängtes Kündigungsformular. Ihre Kündigung muss spätestens bis zum 3. Werktag im August, beim Zweigverein oder beim Stadtverband vorliegen. Wir benötigen eine schriftliche und persönlich unterschriebene Kündigung mit Angabe der aktuellen Anschrift und möglichst einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der Sie zu erreichen sind.  Dazu können Sie unseren unten angefügten Vordruck verwenden.
Wenn der Garten wegen Umzug, Krankheit oder Todesfall nicht mehr bearbeitet werden kann, wenden Sie sich bitte sofort an uns; wir bemühen uns dann um eine kurzfristige Lösung.
Der Unterpächterwechsel ist in der Gartenordnung unter Ziffer 19 geregelt (siehe „Rechtsgrundlagen“). Der gekündigte Garten wird vor der Übergabe von einer geschulten Bewertungskommission nach den Richtlinien für die Wertermittlung des Landesverbandes bayerischer Kleingärtner e. V. bewertet. Die Werte für Gartenhaus, Nebenanlagen und Anpflanzungen werden nach Alter und Zustand ermittelt. Anpflanzungen und bauliche Anlagen werden nur bewertet, soweit sie zulässig und im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Kleingärtnerische Nutzung ist vorgeschrieben, ein Garten ohne Obst -und Gemüseanbau kann mit 0 € bewertet werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Sachwertverfahren, Arbeitsleistungen bleiben unberücksichtigt. Es gibt Höchstwerte, die nicht überschritten werden dürfen, je nach Alter und Zustand werden entsprechende Abzüge angesetzt.
Eine wichtige Regelung ist: Kosten für die Beseitigung von Anpflanzungen und Anlagen, die nach dem Bebauungsplan, dem Bundeskleingartengesetz, dem Unterpachtvertrag und der Gartenordnung nicht genehmigt und erlaubt sind, werden von der Bewertungssumme abgezogen, Hier können sehr hohe Kosten anfallen, deshalb sollten bei der Bewirtschaftung des Gartens immer die Regelungen der Gartenordnung im Auge behalten und unzulässige Bauten und Pflanzen erst gar nicht in den Garten eingebracht werden.

Kündigungsformular